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OLG Schleswig, 30.01.2023 - 1 OLG 4 Ss 125/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- OLG Schleswig, 23.12.2022 - 1 OLG 4 Ss 125/22
- OLG Schleswig, 30.01.2023 - 1 OLG 4 Ss 125/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 16.06.2005 - C-105/03
DER GERICHTSHOF BEJAHT DIE ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER …
Auszug aus OLG Schleswig, 30.01.2023 - 1 OLG 4 Ss 125/22
Der Senat weist darauf hin, dass es, um sich insoweit ein eigenes aussagekräftiges Bild vom Tathergang und von den Tatfolgen zu machen - wie vom Gesetzgeber gewollt und unter Opferschutzgesichtspunkten verpflichtend geboten (Art. 24 Richtlinie 2012/29/EU; EuGH, Urteil vom 16. Juni 2005 - C-105/03 -) - ausgereicht hätte, die Bild- und Tonaufzeichnungen der richterlichen Vernehmungen des geschädigten Kindes in der Hauptverhandlung gemäß § 255a StPO vernehmungsersetzend vorzuführen und sich auf weitere Erkenntnisquellen, etwa aus dem familiären Umfeld des geschädigten Kindes, aus dem Kreis seiner sozialen Bezugspersonen, Ärzte oder Therapeuten zu stützen. - BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04
Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig
Auszug aus OLG Schleswig, 30.01.2023 - 1 OLG 4 Ss 125/22
"Die Würdigung der erhobenen Beweise obliegt allein dem Tatrichter; sie kann vom Revisionsgericht auf die Sachrüge nur darauf überprüft werden, ob sie Rechtsfehler aufweist (zum Maßstab revisionsrechtlicher Kontrolle vgl. im Einzelnen BGH NJW 2005, 2322, 2326). - BGH, 04.02.2010 - 3 StR 564/09
Lückenhafte Beweiswürdigung (fehlende Erörterung naheliegender …
Auszug aus OLG Schleswig, 30.01.2023 - 1 OLG 4 Ss 125/22
Nach ständiger revisionsgerichtlicher Rechtsprechung gilt im Hinblick auf einen Erörterungsmangel Folgendes (BGH, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 3 StR 564/09 -, Rn. 5, juris):.